Wenn ein Immobilienmakler Sie persönlich überzeugt hat, dann kann es eine gute Wahl sein, ihm tatsächlich den Alleinauftrag zu überlassen.
„Gute Immobilienmakler liefern Mehrwerte, die die Kosten aufwiegen!“
Sich beim Verkauf der Immobilie durch einen professionellen Immobilienmakler unterstützen zu lassen, macht in vielen Fällen Sinn. Er liefert eine ganze Reihe von Leistungen.
Im Fokus steht sein individuelles verkäuferisches Geschick sowie das Immobilienangebot bestmöglich zu präsentieren und die Vertragsverhandlungen zielgerichtet zu begleiten und zum Abschluss zu bringen. So erzielt der Makler den höchstmöglichen Preis, nutzt dafür sein Marktverständnis, seine weitreichende Kontakte und sorgt für eine ansprechende, professionelle Präsentation Ihrer Immobilie.
Ein Vergleich zum Nachdenken:
Perfekt manikürte Hände, eine aufwendige Frisur und das perfekte Make-Up – wenn man den Bund fürs Leben eingeht, lässt man sich meistens von Profis dabei helfen, das Beste aus sich herauszuholen, um an diesem großen Tag zu glänzen. Es muss alles perfekt sein!
Rund 85 Prozent aller Immobilienverkäufer entscheiden sich letztendlich für einen Makler!
Unsere Dienstleistungen, unser Wissen und unser Engagement, sind für Sie so lange kostenlos, bis wir Ihre Immobilie erfolgreich verkauft oder vermittelt haben. Nur bei Erfolg stellen wir eine Honorarnote. So risikolos ist REH IMMOBILIEN!
Schritt 1:
Wir lernen uns persönlich kennen.
Bei einem unverbindlichen Treffen besichtigen wir gemeinsam Ihre Immobilie. Sie erfahren das Wichtigste über unsere Leistungen, über unsere Vorgehensweise. Wir wiederum gewinnen einen ersten Eindruck von Ihnen und Ihrer Immobilie.
Schritt 2:
Wenn Sie sich für REH IMMOBILIEN entscheiden, treffen wir uns wieder: je nach Wunsch bei Ihnen, in Ihrer Immobilie oder in unseren Büroräumen. Sie schließen mit uns einen Makleralleinauftrag. Wir gehen gemeinsam Ihre Unterlagen durch und prüfen Ihre Dokumente auf Vollständigkeit. Dazu gehört, wenn sinnvoll, auch die Anforderung von Bau- und Lageplänen bei den Behörden.
Schritt 3:
Nun erstellen wir für Sie eine ausführliche Wertermittlung sowie eine Marktwertanalyse. Der Kaufpreis wird auf Basis dieser Fakten mit Ihnen gemeinsam individuell festgelegt.
Schritt 4:
REH IMMOBILIEN vermarktet Ihre Immobilie professionell.
Wir erstellen für Sie: 3D-Skizzen, Fotos, Beschreibungen und in der Regel einen Film. Diese bündeln wir in einem repräsentativen, überzeugenden Exposé-Magazin - als Onlineversion und Printausgabe. Abgestimmt auf Ihre Immobilie veranlassen wir Werbemaßnahmen, wie z.B. die Veröffentlichung von Anzeigen auf bis zu 120 Portalen. Wir nutzen YouTube, Google und Social Media um Ihre Immobilie optimal zu promoten. Selbstverständlich stimmen wir den Marketingplan mit Ihnen ab.
Schritt 5:
Wir präsentieren Ihre Immobilie potenziellen Interessenten.
REH IMMOBILIEN ist für Sie vor Ort unterwegs oder im Büro präsent. Wir nehmen Anrufe entgegen, beantworten E-Mails, selektieren die Anfragen nach potenziellen Käufern, vereinbaren Termine und führen Besichtigungen durch. Anfragen potentieller Interessenten werden von uns zügig beantwortet. Dabei halten wir Sie natürlich über alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Schritt 6:
In Ihrem Auftrag führen wir die Verkaufsverhandlungen. Dies ist eine besonders wichtige Phase. Denn jetzt gilt es, bei den Kaufinteressenten bei Bedarf telefonisch oder persönlich nachzuhaken. Auf etwaige Einwände einzugehen, gehört genauso dazu, wie die besonderen Vorzüge und Potentiale Ihrer Immobilie herauszustellen. In vielen Fällen schaffen wir auch Kontakte zwischen Interessenten und Architekten, Handwerkern und/oder Finanzinstituten. Parallel prüfen wir für Sie bereits in dieser Phase die Bonität der potenziellen Käufer.
Schritt 7:
Vorbereitung und Abstimmung des Notartermins. Gibt es mehrere Kaufinteressenten, berät Sie REH IMMOBILIEN bei der Auswahl des Käufers. Wir bereiten den Vertrag in Ihrem Sinne vor. Sobald die Finanzierungszusage des Kreditinstituts eingeht, wird diese sofort geprüft. Wir koordinieren den Notartermin und begleiten Sie dorthin.
Auch nach dem Verkauf sind wir für Sie da. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Schlüsselübergabe oder
begleiten Sie dabei.
HINWEIS zum Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten..
Am 14.05.2020 hat der Bundestag nun ein neues Gesetz verabschiede: „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, welches besagt:
Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt - dies ist meist der Immobilienverkäufer - muss mind. die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Diese Regelung wird bereits in einigen Bundesländern seit einigen Jahren umgesetzt. Am 23.12.2020 ist das beschlossene Gesetz in Kraft getreten und gilt somit bundesweit!
Zusammengefasst gilt:
· Diese Neuregelung gilt bundesweit
· Sie gilt für selbstgenutzte Immobilien sowie für Immobilien zur Vermietung
· Das neue Gesetz gilt nur, wenn der Käufer Verbraucher ist - also nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt
· Die Neuregelung gilt nicht für Gewerbeimmobilien
· Das Gesetz wurde im Mai 2020 verabschiedet. Im Juni 2020 stimmte der Bundesrat diesem Gesetz zu und ist am 23.12.2020 in Kraft getreten!