Objekt-Nr: 20221 WEG 4

Rarität!!! Klosterwohnung in Frauenzell im Klosterrichterhaus von 1729


Eigentumswohnung im Grünen

Kaufpreis: 129.000 EUR

Provision:

3,57% Käuferprovision vom Kaufpreis (inkl. MwSt.)

 

 

 Baujahr: ca. 1729* 

 Grundstück: 4.319 m²
 

 Wohnfläche: ca. 33 m² 

 Lage: 1 Etage
 Zimmer: 2   
 Badezimmer: 1  

 

 

 Befeuerung: Öl
 Heizungsart: Öl-Zentralheizung
 Energieausweis: nicht nötig da Denkmal

 

 

 HINWEIS:

 Hausgeld- und Rücklagenvorauszahlung betragen Gesamt = 593,53 EUR im Jahr!

 



Ganz NEU - mit Besichtigungsrundgang mit umgebungsfilm!

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Exposé-Magazin

Objektbeschreibung

Die Klosterwohnung-Frauenzell - ein Juwel zum Verlieben!

Bereits beim Betreten der historischen Klosteranlage Frauenzell wird man ins Staunen versetzt. Sakrale Bauten aus vergangenen Zeiten - überall gibt es etwas zu entdecken. Man spürt unweigerlich den Geist und den Frieden dieser besonderen Begegnungsstätte. 

 

Die möblierte Eigentumswohnung Nr. 4 befindet sich im 1 OG des Klosterrichterhauses unmittelbar neben der Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt

 

Gleich beim Betreten des Gebäudes wird man von einem beeindruckenden Treppenhaus willkommen geheißen. Terrakotta Fliesen, uralte Sichtbalken und weiße verputzte Wände, wo man hinblickt - ebenso in der gemütlichen Wohnung. Die ca. 33 m² große 2-Zimmer-Wohnung teilt sich in einem Wohnesszimmer mit Kochnische auf einem Schlafzimmer sowie einem Badezimmer mit Badewanne. Im Eingangsbereich gibt es zwei Nischen mit Staumöglichkeiten.  

 

Die Antiken Möbel sowie den liebevoll gestalteten Wänden machen in Verbindung mit den Terrakotta Fliesen, den über 300 Jahre alten Sichtbalken, dem Marmorbad die gesamte Klosterwohnung zu einem Juwel zum Verlieben.

 

Selten bekommt man die Möglichkeit eine solches Objekt käuflich zu erwerben!  

 

Die Wohnung ist seit dem 15.12.2018 vermietet!

 

Die Staffelmiete beträgt netto kalt: 

2022 = 320 EUR im Monat      3.840 EUR im Jahr

2023 = 350 EUR im Monat      4.200 EUR im Jahr

2025 = 380 EUR im Monat      4.560 EUR im Jahr

 

Kostenlose Parkmöglichkeiten finden Sie direkt am Objekt.  selbstständig an und auch wieder aus.

Lagebeschreibung

Das ehemalige Benediktinerkloster Frauenzell, Gemeinde Brennberg im Landkreis Regensburg ist ein Ort der Begegnung und der Einkehr. In der Stille der Natur, haben Sie die Möglichkeit, in einem leisen und friedlichen Ambiente ganz zur Ruhe zu kommen.

 

Neben Kunst, Kultur und vielen attraktiven Veranstaltungen macht gerade die Nähe zu Regensburg Kloster Frauenzell zu einem besonderen Wohnort.

 

In ca. 9 km Entfernung erreichen Sie Wörth an der Donau mit allen Geschäften des täglichen Bedarfs, sowie Ärzte und Apotheken.

 

Regensburg hingegen erreichen Sie mit dem Auto in nur ca. 30 Minuten.

Besondere Extras

+ Fußbodenheizung                              

+ antike Möbel    

+ Terrakotta Fliesen

+ Italienischer Marmor

+ über 300 Jahre alte Sichtbalken

+ alter Kachelofen (aktuell nicht in Betrieb)

+ kunstvolle Wandgestaltung

+ Holzfenster teilweise mit Bleiverglasung

 




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Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Reh Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Provisionshinweis:
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Reh Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Reh Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss - eines KAUFVERTRAGS 3,57% Provision/Maklercourtage an die Reh Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen. In einem Gerichtsurteil des BGH wurde entschieden: Der Makler ist dazu verpflichtet, Käufer, die eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben, über die Höhe einer fälligen Innenprovision aufzuklären. Da wir bei Kunden nicht von vornherein wissen, ob sie eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben oder diese selbst nutzen wollen, weisen in diesem Exposé auf die vom Verkäufer zu zahlende Innenprovision von 3,57% hin. Folglich teilen sich Verkäufer und Käufer die ortsübliche Provision/Maklercourtage in Höhe von 7,14% 

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Reh Immobilien GmbH, c/o Steuerberater Gerd Meyer, Bettingbührener Straße 1, 27804 Berne, info@reh-immobilien.de, Telefon 0173 - 7113135 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Maklervertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

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